Vor dem Hintergrund des geltenden Ökostromgesetzes und der geltenden Biogas-Einspeisetarifverordnung benötigen die österreichischen Biogasanlagen als Voraussetzung für die Ökostrom-Förderung einen Nachweis über einen Brennstoffnutzungsgrad von mindestens 60%. Auch für den allfälligen Weiterbetrieb der Anlage nach Ende der Tariflaufzeit von 13 Jahren unter Inanspruchnahme eines Nachfolgetarifs gemäß Biogas-Nachfolgetarifverordnung 2017 wird ein Nachweis für einen Brennstoffnutzungsgrad von mindestens 60% benötigt. Wir erheben die für die Gutachtenerstellung notwendigen Daten, klären im Rahmen eines Vor-Ort-Besuchs die Rahmenbedingungen und fertigen für Ihre Anlage ein Gutachten zur Vorlage bei der OeMAG. Sollten bei fehlenden Aufzeichnungen zusätzliche Messungen der Wärmenutzung erforderlich sein, können wir diese Daten messtechnisch erheben.